Fortbildungsprogramm
Lebenslange Fortbildung bedeutet, Wissen und berufliche Kompetenzen kontinuierlich zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten. Sie beginnt mit dem Erwerb des Weiterbildungstitels (Facharzttitel) und dauert bis zur Berufsaufgabe. Seit 2007 ist die Fortbildung als Berufspflicht im Medizinalberufegesetz (MedBG) verankert.
Gemäss Fortbildungsordnung (FBO) des SIWF sind jährlich 50 Credits nachweisbarer und strukturierter Fortbildung und 30 Stunden Selbststudium vorgeschrieben. Wenn die Anforderungen des fachspezifischen Fortbildungsprogramms (FBP) erfüllt werden, kann ein Fortbildungsdiplom erworben werden. Die Gültigkeit eines Fortbildungsdiploms beträgt drei Jahre.
Veranstaltungen, die von den Schwerpunktgesellschaften organisiert oder empfohlen werden, sind automatisch von der SGPP anerkannt (SGPP-Credits).