Angegliederte Gesellschaften
Angegliederte Gesellschaften werden auf Antrag des Vorstandes durch die Delegiertenversammlung unter Beachtung der nachstehenden Kriterien aufgenommen:
- Sie verfolgen Ziele, die denen der SGPP entsprechen, und vertreten im Rahmen der SGPP die aus ihrer Spezifität fliessenden Interessen.
- Sie haben ihre eigenen Statuten, die vom Vorstand der SGPP ratifiziert sein müssen.
- Sie bilden eine ärztliche Sektion mit einem Präsidenten, der ordentliches SGPP-Mitglied ist.
(Art. 23 – SGPP-Statuten)
- Schweizerische Gesellschaft für Katathym-Imaginative Psychotherapie (SGKIP)
- Schweizer Verein für kognitive Psychotherapie
- Schweizerische Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie (SGVP)
- Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrische Epidemiologie (SGPE)
- Schweizerische Gesellschaft für intensive dynamische Kurzpsychotherapie (GIK)
- Schweizerische Vereinigung für Systemische Therapie und Beratung (systemis)
- Schweizer Ärztegesellschaft für Hypnose (SMSH)
- Schweizerische Gesellschaft für interventionelle Psychiatrie (SGIP)
- Schweizerische Gesellschaft für Arzneimittelsicherheit in der Psychiatrie (SGAMSP)
- Schweizerische Gesellschaft für Bipolare Störungen (SGBS)
- Schweizerische Gesellschaft für Sportpsychiatrie und –psychotherapie (SGSPP)
- Schweizerische Fachgesellschaft ADHS
- Schweizerische Gesellschaft für Angst und Depression (SGAD)
- Schweizerische Gesellschaft für Biologische Psychiatrie SGBP)
- Schweizerische Gesellschaft für Zwangsstörungen (SGZ)